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Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement

14. September 2023

Nachdem die BaFin vor einigen Wochen ihre 7. MaRisk Novelle veröffentlicht hat, arbeiten viele Kreditinstitute mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Mindestanforderungen. Sei es an den Anpassungen im Bereich der Kreditprozesse, bei der Bepreisung, bei der Implementierung von Datenqualitätsprozessen oder im Umgang mit ESG-Risiken. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Verweistechnik auf die EBA-Guidelines on loan origination and monitoring (EBA GL 2020/06) der Anforderungsumfang zu Lasten der Übersicht gestiegen ist.

Bei welchen Anforderungen Sie unsere Guides gerne unterstützen, skizzieren wir im Folgendem:

Anpassungsbedarf Kreditprozesse

Durch die direkte und indirekte Übernahme von Anforderungen aus der EBA-Guideline zur Kreditvergabe und -überwachung schärft die Aufsicht ihre Anforderungen an die Verfahren zur Kreditvergabe und Entscheidung. Unter Berücksichtigung des Kreditrisikoappetits und der Strategie gilt es klare Befugnisse, Beschränkungen und Kreditvergabekriterien in Abhängigkeit von spezifischen Kreditmerkmalen festzulegen. Dies betrifft im Weiteren auch tiefgreifende Kreditwürdigkeitsprüfungen in Form von Sensitivitätsanalysen. Institute müssen sich demnach nicht mehr nur bei Verbrauchern Gedanken zur Rückzahlungsfähigkeit machen, sondern auch bei Immobilien- oder Unternehmensfinanzierungen relevante Rückzahlungsrisiken analysieren und dokumentieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufnahme und Anpassung Ihrer bestehenden Kreditprozesse an die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Herleitung von angemessenen Sensitivitätsszenarien für den Kreditvergabeprozess.

Pricing

Vor dem Hintergrund risikoorientierter Kreditprozesse, schärft die BaFin in BTO 1.2 Tz. 7 MaRisk auch die Anforderungen an das Pricing. Demnach reicht ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Risikoklassifizierung und Konditionsgestaltung nicht mehr aus. Die Aufsicht fordert eine messbare produkt- und kreditnehmerbezogene Bepreisung unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten. Die Konditionsgestaltung soll demnach den Risikoappetit und die Geschäftsstrategie berücksichtigen und muss angemessen dokumentiert werden. Für Institute bedeutet dies die Auseinandersetzung mit der Konditionengestaltung im Aktivgeschäft, die Implementierung von spezifischen Kalkulationsprozessen inklusive Vor- und Nachkalkulation. Sofern Sie Ihren bestehenden Konditionsgestaltungsprozess vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen überprüfen wollen oder Unterstützung bei der Implementierung eines risikoadjustierten Pricings wünschen, rufen Sie uns jederzeit gerne an.

 

Datenqualitätsprozess

 

Institute haben neben der Validierung und Angemessenheitsprüfung von Modellen nun auch die Qualität der zugrundeliegenden Daten sicherzustellen (siehe AT 4.3.5 MaRisk). In vielen Fällen sind entsprechende Datenqualitätsprozesse nicht (vollumfänglich) implementiert, um Qualitätsschwächen in Datensätzen zu erkennen und zu bereinigen. Hiervon betroffen sind bspw. jegliche Kalkulationen des Value at Risks, aber auch das Pricing. Handlungsoptionen ergeben sich somit im Bereich der Stichtagbearbeitung, Validierungen und Angemessenheiten. In diesem Bereich unterstützen wir Sie durch die Erweiterung der bestehenden Prozesse um Plausibilitätschecks und eine Detailanalyse auffälliger Kalkulationsergebnisse.

 

ESG-Risiken

 

Eine Thematik, die sich wie ein roter Faden durch die neuen MaRisk zieht, ist der Umgang mit ESG-Risiken. Die Anforderungen sind so vielseitig, dass sich jeder Bereich mit den Anforderungen auseinandersetzen muss. Im Steuerungsbereich betrifft dies u.a. eine Berücksichtigung in der Geschäfts- und Risikostrategie, eine Ableitung von ESG-Risikotreibern in der Risikoinventur oder die Abbildung in Stresstests. Auch im Bereich der Kreditvergabe, Analyse und Überwachung sind ESG-Daten von Relevanz. Durch die Implementierung des ESG-Scorings, steigen auch die Anforderungen an die ESG-Datenerhebung bei Kreditnehmern. Gemeinsam arbeiten wir mit Ihnen an einer Implementierung von ESG-Risiken in Ihre Risikomanagementprozesse, sei es im ICAAP, der Kreditanalyse unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren oder einem Datenqualitätsprozess für das neue VR-ESG-RisikoScoring.

Geschäftsmodellanalyse

 

Ist mein Geschäftsmodell zukunftsfähig? Werden strategische Vorgaben angemessen umgesetzt? Woran erkenne ich entsprechenden Anpassungsbedarf und wie ergreife ich strategische Steuerungsmaßnahmen? Fragen, die sich jedes Institut im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen zur Geschäftsmodellanalyse im AT 4.2 MaRisk stellen muss. Denn um langfristig erfolgreich zu sein, ist es notwendig, sein eigenes Geschäftsmodell zu steuern. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Umsetzung in den Strategieprozess.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die 7. MaRisk Novelle neben einer Vielzahl von Klarstellungen auch eine Reihe von Neuerungen mit sich bringt, die bis zum 01.01.2024 in den Banken umzusetzen sind. Im Rahmen eines Workshops gehen wir mit Ihnen alle Anforderungen durch und skizzieren entsprechende Umsetzungsnotwendigkeiten bzw. Lösungsansätze. Gerne bereiten wir Ihnen auch ein modulares Angebot für einzelne Inhalte vor.