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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Meldewesen

13. August 2024

In den letzten Wochen und Monaten geriet das Thema „Berücksichtigung des KMU-Abzugs bei den Eigenmittelanforderungen“ in den Fokus der Aufsicht und der Verbände. Zudem hat der KMU-Status Auswirkungen bei der Gewichtung der Kundeneinlagen in der #LCR und in der #NSFR. Betroffen sind somit sowohl Aktiv- als auch Passiv-Geschäfte. Die Aufsicht gewährt mit der Berücksichtigung von #KMU einige Vorteile bei der Anrechnung im Meldewesen. Gleichzeitig gibt es dafür aber auch Anforderungen an die Datenqualität. Einen Überblick darüber, was dies für Sie bedeutet, hat Ihnen unser Kollege André Schwarting zusammengestellt.

Der KMU-Faktor bei den Eigenmittelanforderungen beträgt gem. Artikel 501 CRR 76,19 % für den Anteil bis 2,5 Mio. EUR und 85 % für den darüber liegenden Risikobetrag. Er wird bei nicht-privaten Kunden mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 50 Mio. EUR für alle betrieblichen Konten berücksichtigt, die in die Risikopositionsklassen Mengengeschäft, Unternehmen oder durch Immobilien besichert laufen.

Durch die Einführung der CRR III erfolgt grundsätzlich keine inhaltliche Veränderung. Die KMU-Definition wird nun in Art. 5 Abs. 9 CRR III geregelt (bisher Art. 501 CRR i. V. m. 2003/361/EG).

Eine Qualitätssicherung für den Bestand und somit eine Optimierung der Datenqualität sollte zwingend durchgeführt und dokumentiert werden. Vorab sollte die Bank sich aber Klarheit über die möglichen Auswirkungen auf die Kapital-, LCR- und NSFR-Quote verschaffen. Diese können je nach aktueller Datenqualität steigen, aber natürlich auch sinken. Es ist also zu prüfen, welche Konten fälschlicherweise als KMU erkannt werden und wie sich jeweils die Gewichtung in den Meldungen ändern würde.

Alle relevanten Felder können für den Aktiv-Bestand über agree21Finanzen-Standardberichte ausgewertet werden. Für die Passivseite sind eigene Auswertungen über IDA möglich.

Die Bank sollte einen geeigneten Prozess zur Aktualisierung und Überprüfung des KMU-Status definieren und in der Arbeitsanweisung niederschreiben. Hier darf auch risikoorientiert (z.B. bei der Häufigkeit) zwischen offenlegungspflichtigen und anderen KMU differenziert werden. Mögliche Quellen für den Jahresumsatz können der Bundesanzeiger, Nachweise oder Auskünfte vom Kunden, nachvollziehbar dokumentierte bankeigene Schätzungen oder externe Datendienste (VR-Data, SCHUFA, usw.) sein.

Bei Nichteinhaltung der regelmäßigen Aktualisierung darf das entsprechende Konto nicht mehr als KMU angerechnet werden. In agree21Finanzen kann diese Nichtanrechnung in den Parametern definiert werden. Dann werden Konten mit einem Jahresumsatz älter als x Monate maschinell nicht mehr berücksichtigt. Damit die Nichtanrechnung aber auch im Liquiditätsmeldewesen Berücksichtigung findet, ist der Inhalt der Jahresumsatz-Felder manuell am Kunden zu löschen.

Die Datenqualität dieser Felder sollte auch über die Neukunden- und Kontoanlageprozesse sichergestellt werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie auch gerne bei der Analyse möglicher Fehlverschlüsselungen Ihrer Daten.

André Schwarting ist gerne auf Reisen, so oft wie möglich sportlich mit dem Fahrrad unterwegs und ein großer Fußballfan. Neben der Freizeit hat er aber am meisten Spaß mit allen Bereichen des Meldewesens und beschäftigt sich dadurch auch gerne mit der entsprechenden Datenqualität, die natürlich Voraussetzung für eine erfolgreiche Meldung ist.