Guten Rutsch in die neue CRR III ?!?
20. Dezember 2024
Hinter uns liegen anstrengende Tage. Neben dem normalen Meldewesen und sonstigen Themen haben wir uns überwiegend mit der Umstellung auf die CRR III beschäftigt. Dabei haben wir auch einige Banken begleitet und individuell nach Bedarf unterstützt.
In einem Auftaktworkshop wurden die für die klassische VR-Bank wichtigen Veränderungen fachlich und rechtlich eingeordnet und die konkrete Umsetzung technisch und prozessual abgestimmt. Bei den erforderlichen Verschlüsselungen in BAP agree und agree21Finanzen konnten wir mit einem schlanken und effektiven Vorgehen unterstützen. Für die IPRE-Positionen haben wir z.B. eigene IDA-Berichte kombiniert, in Excel verknüpft und die ausgewerteten Konten wurden von den Banken per Massenänderung verschlüsselt. Im Nachgang waren risikoorientiert Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
Nachdem die Datenqualität sichergestellt war, haben wir uns mit den Auswirkungsanalysen beschäftigt und die aufgetretenen Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Meldung auf Korrektheit überprüft. Alle Abweichungen wurden erläutert und begründet, um die korrekte Verarbeitung gem. CRR III in agree21Finanzen dokumentieren zu können. Als zusammenfassendes Ergebnis wurde die konkrete Veränderung der Kapitalquoten und eventuell noch offener Handlungsbedarf aufgezeigt.
Im Schnitt lag die Reduzierung der Kernkapital- und der Gesamtkapitalquote bei minus 1,5 Prozentpunkten. Dabei gab es aber auch Ausreißer mit Werten von -0,1 % und -3,3 % . Die Auswirkung hängt dabei von der individuellen Geschäftsstruktur der einzelnen Banken ab. Ein großer Treiber können die ADC- und IPRE-Positionen sein; vor allem mit nicht angerechneten Immobiliensicherheiten. Dieses kann von den Banken nun aber noch durch die risikoorientierte Einzelfallprüfung optimiert werden.
Zu betonen ist, dass eine nicht vorgenommene Anpassung der Datenqualität bei manchen Sachverhalten dazu führt, dass sich die Bank bei den Kapitalquoten schlechter stellt. Allerdings ist bei anderen Sachverhalten genau das Gegenteil der Fall. Unabhängig davon führt beides zu einer nicht korrekten Meldung. Viel wichtiger ist, wenn die Datenqualität nicht stimmt, lässt sich durch die tägliche Versorgung der Eigenmittelanforderungen in agree21Finanzen schwer nachweisen, ob diese täglich eingehalten werden.
Wie steht es um Ihren Datenbestand? Wurden alle erforderlichen Anpassung vorgenommen? Können Sie die Einhaltung der Mindestkaptalanforderungen sicherstellen? Gerne führen wir gemeinsam mit Ihnen eine Überprüfung durch und stehen Ihnen unterstützend und beratend zur Seite.
Vorausblickend auf das neue Jahr 2025 lässt sich dieses Thema hervorragend mit einer Datenanalyse vor dem Hintergrund der Optimierung der Eigenmittelanforderungen kombinieren. Hierfür werden wir unsere in den letzten Jahren häufig genutzten Unterstützungswerkzeuge entsprechend anpassen und optimieren. Sichern Sie sich gerne schon frühzeitig Termine zur Nutzung unserer Expertise.
Nun wünschen wir Ihnen frohe Weinachten und einen guten Rutsch in die neue CRR III !