LSI-Stresstest 2026 – Weniger Aufwand, neue Schwerpunkte und offene Fragen

13. Juli 2026

Der LSI-Stresstest 2026 brachte gegenüber der Erhebung 2024 zwar spürbare Vereinfachungen durch die Reduzierung der Szenarien und des Planungshorizonts, der tatsächliche Arbeitsaufwand für die Institute blieb jedoch aufgrund enger Bearbeitungsfristen und paralleler regulatorischer Anforderungen hoch. Fachlich standen insbesondere der neue BFA3-Bogen sowie geänderte Berechnungsansätze im Marktpreisrisiko im Fokus. Während der Zinsstress aufgrund der eingeführten Obergrenzen vielfach nur begrenzte Auswirkungen zeigte, führten die Anpassungen bei Immobilienbewertungen teilweise zu höheren Belastungen. Die größte Neuerung betrifft jedoch die überarbeitete Methodik zur Ableitung einer Eigenmittelempfehlung. Ob eine Empfehlung ausgesprochen wird, lässt sich nun bereits anhand definierter Schwellenwerte abschätzen. Die konkrete Höhe der Empfehlung bleibt jedoch weiterhin eine Black Box der Aufsicht. Bis zum Abschluss des Datenqualitäts- und Benchmarkprozesses im September bleibt daher offen, welche Auswirkungen der LSI-Stresstest 2026 letztlich auf die einzelnen Institute haben wird.

Das war er nun der LSI-Stresstest 2026. Ich glaube alle Beteiligten waren am Ende froh, als der Erhebungsbogen bei der Bundesbank hochgeladen war. Die angekündigten Erleichterungen waren in Teilen vorhanden: Die Reduzierung der Anzahl der Szenarien von fünf auf drei führte zu einer höheren zeitlichen Einsparung als die Reduzierung der Vorausrechnung von fünf auf drei Jahre. Auch wenn den Banken 8 Wochen zur Verfügung stehen, im wahren Leben sind es – wenn alles gut läuft – drei oder vier Wochen zur Bearbeitung des LSI-Erhebungsbogen, in vielen Fällen ein bis zwei Wochen, da das normale Geschäft mit Quartals-Reporting inklusive Risikobericht auch bewältigt und zeitgerecht erledigt sein muss.

Alle, die schon häufiger LSI-Stresstest Erhebungsbögen ausgefüllt haben, werden Wiedererkennungseffekte gehabt haben und der Blick in die Erhebung 2024 hat manchmal weitergeholfen. Grundsätzlich waren die Stresstestparameter niedriger als in 2024. Neu war der BFA3-Bogen, indem u. a. geprüft wird, ob auch nach Schock (k)eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Dies war in der Regel gut auszufüllen, da die Daten größtenteils schon vorlagen.

Und wie fielen die Ergebnisse aus?

Insbesondere beim Zins-Stress hat man vielfach keinen wirklichen Stress gesehen. Die eingezogene Obergrenze für das Zinsergebnis, u. a. abgeleitet aus dem historischen Zinsergebnis, lag häufig unterhalb des Stress-Wertes. Hier wirkt die Vorsorge der Banken gerade bei steigenden Zinsen.

Der Vergleich des Adress-Ergebnisses zur Auswertung 2024 gestaltete sich schwerer, da es zu Verschiebungen aufgrund der CRR III Zuordnung gekommen ist. Die Ergebnisse stellten in der Regel aber tatsächlich einen Stress-Wert dar.

Bei Marktpreisrisiko war ein neuer Aspekt, dass die Immobilienrisiken nun aufgeteilt berechnet wurden: Die Immobilien, die dem Geschäftsbetrieb dienen, wurden „nur“ zu einem Viertel des Buchwertes in den Stresstest einbezogen. Für die weiteren Immobilien (z. B. Rendite-Objekte) wurde auf den Marktwert eine Stress-Kennzahl von 22 % berechnet. Sofern keine hohen Reserven vorlagen, führten diese Änderung zu höheren Stress-Werten bei den Banken.

Die entscheidende Frage: Kommt eine Eigenmittelempfehlung?

Am Ende ist immer die Frage: Was kommt raus? Bekommt die Bank eine Eigenmittelempfehlung oder nicht? Die Berechnungslogik dazu wurde 2026 neu angepasst und auch schon im Erfassungsbogen implementiert: Auf die bestehenden Gesamt- bzw. Kernkapitalanforderungen gemäß CRR und SREP (z. B. 8 % Gesamtkapitalquote plus 2 % SREP = 10 % Gesamtkapitalquote einer Muster-Bank) wird ein Aufschlag von fünf Prozentpunkten gerechnet (= 15 % Schwelle bei der Muster-Bank). Liegen die Quoten des adversen Szenarios oberhalb dieser erhöhten Anforderungen, wird keine Eigenmittelempfehlung ausgesprochen (z. B. die Muster-Bank hat 16,7 % im adversen Szenario als Gesamtkapitalquote, dann erhält die Muster-Bank (nach aktuellem Stand) keine Eigenmittelempfehlung). Liegen die Quoten des adversen Szenarios unterhalb der erhöhten Anforderung, wird eine Eigenmittelempfehlung ausgesprochen (z. B. die Muster-Bank hat 13,2 % im adversen Szenario als Gesamtkapitalquote, dann erhält die Muster-Bank eine Eigenmittelempfehlung). Hier kommt die Black-Box, da bisher noch nicht veröffentlicht ist, wie sich die Eigenmittelempfehlung für die Banken berechnet. Die Banken, die ein „ja“ im Bogen für die Eigenmittelempfehlung haben, sind daher gespannt, wie hoch der Wert werden wird. Zusätzlich wird spannend sein, ob auch freie 340f Reserven Berücksichtigung finden, denn in den Stress-Szenarien zu Zins, Marktpreis und Adresse wurden sie nicht einbezogen. Gleichwohl wird eine Bank bei extremen Stressergebnissen eine Auflösung bzw. bei erhöhten Kapitalanforderungen eine Umwidmung der (freien) 340f Reserven in Kernkapital in Erwägung ziehen.

Wie geht es weiter: Bis zum 29. Mai mussten die Erhebungsbögen bei der Bundesbank eingereicht werden. Dies ist erledigt. Aktuell läuft der Prozess der Datenqualität: Die ersten Datenqualitätsbögen (DQ1) wurden im Juni von der Aufsicht verschickt und die Klärung musste bis Ende Juni erfolgt sein. Neben bankindividueller Nachfragen, war ein Schwerpunkt beim Adress-Bogen erkennbar. Anfang Juli erfolgte die zweite Datenqualitätsnachfrage (DQ2) der Aufsicht, in der (weitere) bankindividuelle Sachverhalte angefragt wurden. Der vollständige Datenqualitäts- und Benchmarkprozess ist bis Mitte September angekündigt. Daraus können sich ggfs. noch (weitere) Änderungen bei der Befüllung ergeben. Im Anschluss kommt die Auflösung des Fragezeichens: Wie wird die Eigenmittelempfehlung ausfallen!

Fazit: Der LSI-Stresstest 2026 war zwar in einigen Bereichen schlanker als sein Vorgänger, von einer deutlichen Entlastung kann jedoch kaum gesprochen werden. Die geringere Anzahl an Szenarien reduzierte den Aufwand spürbar, gleichzeitig sorgten neue fachliche Anforderungen und der unverändert hohe Zeitdruck dafür, dass der Stresstest für viele Institute erneut ein anspruchsvolles Projekt blieb. Ob die neue Methodik letztlich zu einer angemessenen und transparenten Ableitung der Eigenmittelempfehlungen führt, wird sich erst nach Abschluss des Gesamtprozesses zeigen.

Verena Gruhlke ist Lead Controlling bei der GC Guides Consulting GmbH und begleitet Banken in Fragen der Gesamtbanksteuerung, des Risikocontrollings und regulatorischer Anforderungen. Wenn sie nicht gerade neue Anforderungen der Bankenaufsicht analysiert, findet sie ihren Ausgleich auf dem Tennisplatz oder im eigenen Garten. Dort zeigt sich manchmal ein ähnliches Prinzip wie im LSI-Stresstest: Wer frühzeitig Unkraut (oder Risiken) erkennt und konsequent entfernt, hat am Ende deutlich weniger Stress.